Die Nutzungsrechte am Foto können umfassend oder für bestimmte Verwendungen eingeräumt werden. Hier kommt es immer auf die genaue Vertragsgestaltung an. Wurden die Rechte z.B. für einen redaktionellen Beitrag eingeräumt, bedeutet das nicht automatisch, dass dieses Foto für Werbezwecke verwendet werden darf. Oft werden Rechte an Fotos von Agenturen nur für einmalige Verwendung eingeräumt. Jede weitere Nutzung – etwa im Geschäftsbericht oder auf der Homepage – wäre ein gerichtlich verfolgbarer Verstoß. Es ist daher ratsam, die Rechte an Fotos möglichst umfassend zu erwerben – insbesondere auch für Werbezwecke. Und: Bei Fotos sollte immer dokumentiert werden, wann, von wem und in welchem Umfang die Rechte erworben wurden – Stichwort: zeitliche Beschränkungen! Beispiel dafür ist die Causa „Sofitel“, in der ein Fotograf sieben Fotos für die Hotelgruppe anfertigte und ihnen Nutzungsrechte für drei Jahre einräumte. Das Hotel verwendete die Fotos ohne weitere Vereinbarung auch nach Ende der Frist zahlreich und gab sie an Dritte weiter. Die Verhandlungssumme beträgt hier mehrere hunderttausend Euro!