Wir wollen herausstreichen, dass unser Kunde deutlich bessere Angebote hat als sein Mitbewerber. Dürfen wir das?

Vergleichende Werbung ist prinzipiell erlaubt, darf aber nicht irreführend sein! Ein Werbevergleich muss sich daher auf gleichartige Waren oder Dienstleistungen beziehen. Wenn mit dem Preisvergleich vorgetäuscht wird, es werde Vergleichbares verglichen, ist dies irreführend. Dem Publikum müssen sämtliche wesentlichen Umstände mitgeteilt werden, damit es sich selbst ein objektives Urteil über die Vorzüge der angebotenen Leistung bilden kann.