Verteilaktionen im Umfeld von Schulen oder in Schulen sind genehmigungspflichtig durch Direktion oder Schulbehörde. Darüber hinaus ist eine direkte Aufforderung an Kinder, Produkte zu erwerben, untersagt. Dazu ein Fall aus der Praxis: Die Werbung für eine Mitgliedschaft in einem „Pony Club“. Die Werbung war an Kinder gerichtet und wurde in Volksschulen verteilt. Der Preis der Mitgliedschaft war aus der Werbung nicht deutlich ersichtlich. Als zusätzlicher Anreiz wurde mit Gewinnspielen geworben, etwa ein einwöchiger Urlaub auf einem Reiterhof für 2 Personen. Der OGH entschied, dass durch diese speziell an Kinder gerichtete Werbung Kinder den Eindruck gewinnen würden, praktisch kostenlos Mitglied im „Pony Club“ zu werden alle möglichen attraktiven Geschenke zu erhalten. In Wahrheit war aber die Mitgliedschaft mit beträchtlichen Kosten verbunden. Eltern müssten daher die Erwartungen ihrer Kinder enttäuschen, wenn sie nicht bereit wären, diese Kosten auf sich zu nehmen.