Wir sind eine mittelständische Werbeagentur und verwenden zur Analyse der Akzeptanz unserer Website gerne Google Analytics. Nun haben wir von befreundeten Agenturen gehört, dass wir auch hier auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Rücksicht nehmen müssen. Stimmt das wirklich? Wir nutzen doch hier einen Dienst von Google?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat bekanntlich mit 25.05.2018 in Kraft und bringt eine Verschärfung des Datenschutzes in der gesamten Europäischen Union. Vor allem „personenbezogene Daten“ – also sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – stehen hier im Mittelpunkt. Davon ist auch die Verwendung des kostenlosen Webanalyse-Tool „Google Analytics“ betroffen: Dieser Dienst analysiert etwa die Herkunft der Besucher, ihre Verweildauer auf einzelnen Seiten sowie die Nutzung von Suchmaschinen. Anhand dieser Daten lassen sich Werbekampagnen optimieren. Da Google Analytics personenbezogene Daten, insbesondere die IP-Adressen, der Website User sammelt, ist die DSGVO zu beachten. Insofern ist Ihr Unternehmen verpflichtet, auch in diesem Fall die DSGVO anzuwenden.