Google Analytics wird von Website-Betreibern eingesetzt, womit Google Analytics im Auftrag des jeweiligen Website-Betreibers agiert und daher als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO anzusehen ist. Der Website-Betreiber als Verantwortlicher hat dafür zu sorgen, dass der Auftragsverarbeiter die Regelungen der DSGVO einhält. Mit dem Auftragsverarbeiter – das wäre in diesem Google – ist daher ein Vertrag zu schließen. Es ist möglich, einen bereitgestellten Vertrag per Post an die Google-Zentrale in Irland zu schicken, es reicht jedoch aus, in den Kontoeinstellungen von Google Analytics den „Zusatz zur Datenverarbeitung“ zu akzeptieren. Auf der Support-Website von Google findet sich dazu eine technische Anleitung (https://support.google.com/analytics/answer/3379636?hl=de). Die Vereinbarung stellt einen Vertrag zwischen Auftragsverarbeiter und Verantwortlichem dar, der die Anforderungen der DSGVO auch auf Google überbindet. Dieser Vertrag sollte ausgedruckt und gesichert werden, um ihn auf Nachfrage der Datenschutzbehörde vorlegen zu können.