Wir planen eine Social-Media-Kampagne und wollen dazu Fotos verwenden, die wir uns von Privatpersonen besorgen. Das ist Teil der Kampagne. Worauf müssen wir dabei achten?

Grundsätzlich gilt auch bei Fotos das Urheberrecht – gleich, ob das Bild von Privatpersonen oder professionellen Anbietern stammt. Sie können also ein Bild nur dann verwenden, wenn Sie auch über die (schriftliche) Zustimmung des Rechteinhabers – also des Fotografen, der Fotografin oder einer Bildagentur – verfügen. Jedenfalls müssen Sie darauf achten, in welchem Umfang Sie die Nutzung der Rechte erhalten. Also wie lange Sie ein Bild verwenden dürfen, in welchen Medien, in welchen Ländern (was im Internet schwierig ist), und auch ob Sie ein Bild für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen oder nicht.

Tipp: Dokumentieren Sie diese Rechteeinräumung bzw. speichern Sie die Vereinbarung. Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass Sie die Nutzungsrechte erhalten haben.