Ja, denn auch Zufallsaufnahmen sind rechtlich wirksam. Jeder Mensch kann entscheiden, ob mit seiner Person geworben werden darf oder nicht. Oft werden Fotos von Passanten ohne Zustimmung in der Werbung verwendet – ein klarer Rechteverstoß! Der – erkennbare! – Betreffende kann auf Unterlassung und Entschädigung klagen. Oftmals werden auch Fotos, z.B. von Messebesuchern, gemacht und ohne deren ausdrückliche Zustimmung für Werbung verwendet. Dies ist rechtlich nicht zulässig.