Wir hatten vor wenigen Tagen einen erbosten Anruf eines Messeteilnehmers, der meinte, wir hätten sein Bild zu Unrecht und ohne Einwilligung in einem Folder für eine Messe verwendet. Dabei haben wir nur ein Bild vom letzten Jahr genommen. Hat der Mann recht?

Ja, denn auch Zufallsaufnahmen sind rechtlich wirksam. Jeder Mensch kann entscheiden, ob mit seiner Person geworben werden darf oder nicht. Oft werden Fotos von Passanten ohne Zustimmung in der Werbung verwendet – ein klarer Rechteverstoß! Der – erkennbare! – Betreffende kann auf Unterlassung und Entschädigung klagen. Oftmals werden auch Fotos, z.B. von Messebesuchern, gemacht und ohne deren ausdrückliche Zustimmung für Werbung verwendet. Dies ist rechtlich nicht zulässig.