Informieren Sie umgehend Ihren Kunden. Der Markeninhaber allein hat das Recht, seine Marke als Kennzeichen zu benutzen. Wenn jemand anderer eine Marke verwendet, kann man auf Unterlassung und Schadenersatz klagen und die Löschung der Marke verlangen. Seit 2009 ist es auch möglich binnen drei Monaten ab Veröffentlichung einer Marke einen Widerspruch gegen die Eintragung einzubringen.