Wir brauchen für eine Facebook-Kampagne Bilder von Prominenten. Können wir dazu Fotos aus dem Netz nehmen, auf denen z. B. Heidi Klum zu sehen ist?

Vorsicht! Bei der Verwendung von Fotos sind neben den Rechten der Urheber/Lichtbildhersteller auch die Rechte der Abgebildeten zu beachten.  

Das betrifft v. a. Fotos, die die Privatsphäre berühren oder wenn Fotos für Werbezwecke verwendet werden. Sie benötigen daher in der Regel für eine Veröffentlichung solcher Bilder auch die Abgebildeten – in diesem Fall von Frau Klum.