Wie sollen bzw. können Personen einwilligen, dass ihre Daten verwendet werden dürfen?

Entscheidend ist, dass die Zustimmung zur Datenverarbeitung („Einwilligung“) von der betroffenen Person auf freiwilliger Basis gegeben wird. Diese Einwilligung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen, beispielsweise durch Anklicken eines Kästchens auf einer Website. Achtung: Sollte keine Rückmeldung vorliegen („Stillschweigen“), so gilt die Einwilligung nicht. Ebenso nicht bei bereits vorangekreuzten Kästchen. Die „ausdrückliche“ Einwilligung ist jedoch nur bei der Verarbeitung von sensiblen Daten erforderlich, etwa Gesundheits- oder biometrische Daten.