Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Datenschutz aus?

Hat der Betroffene/der Konsument der Verwendung seiner Daten zugestimmt, liegt keine Verletzung seiner Interessen vor. Die Zustimmung muss „ohne Zwang“ abgegeben worden sein und überdies „in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall“. Allerdings kann man eine solche Erlaubnis jederzeit widerrufen. Und nur wenn der Betroffene weiß, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden sollen, kann er eine gültige Zustimmung abgeben. Seine Daten dürfen jedenfalls nicht einfach an ein konzernmäßig verbundenes Unternehmen weitergegeben werden, ohne seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.