Wie schaut es mit fertigen, beispielsweise Adressverzeichnissen von Google aus?

Wurden hier Adressen von Google direkt erworben oder in Google allgemein abgefragt? Die Datenverarbeitung bei Ihnen braucht so oder so eine Rechtmäßigkeitsgrundlage. Wenn die Daten nur in der Google Suche auffindbar waren, heißt das nicht gleichzeitig, dass Sie diese uneingeschränkt verwenden dürfen (z.B. elektronische Post an veröffentlichte Mailadressen schicken dürfen).