Wie müssen wir die Quellensteuer melden bzw. welche Fristen haben wir zu berücksichtigen?

Meldung und Abfuhr der Quellensteuer erfolgen durch Verwendung eines bestimmten Formulars – E19 (Beilage 1) -, wobei Sie dem für die Veranlagung des Abzugs verpflichteten zuständigen Finanzamt bis spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in welchem die Zahlung geleistet wurde, Mitteilung zu erstatten haben. Gleichzeitig ist die Quellensteuer an das zuständige Finanzamt mit einer entsprechenden Verrechnungsweisung abzuführen.