Wie kann ich sicherstellen, dass Daten, die ich zur Verarbeitung weiterleite, nicht den EWR- bzw. EU-Raum verlassen und damit die Vorgaben der DSGVO gewahrt bleiben?

Das ist vor allem dann, wenn man mit großen internationalen Anbietern zusammenarbeitet, ein Thema. Hier kann es ratsam sein, über den Vertrag, der zwischen Ihrem Unternehmen und dem „Auftragsdatenverarbeiter“ geschlossen wird, gesondert von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.