Wer sind im Zusammenhang mit Google Analytics berechtigte Personen, also jene Personen, welche die Daten auch verwenden dürfen?

Diese Personen sind in Regel namhaft zu machen. Im Falle einer Agentur wären dies in den meisten Fällen wohl die Geschäftsführung, so vorhanden auch die Marketing-Abteilung oder aber mit der Website betraute Personen. Achtung: Nicht zulässig ist es, wenn sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Google Analytics Daten zugreifen könnten, obwohl die Website Betreuung bzw das Marketing nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt.