Diese Personen sind in Regel namhaft zu machen. Im Falle einer Agentur wären dies in den meisten Fällen wohl die Geschäftsführung, so vorhanden auch die Marketing-Abteilung oder aber mit der Website betraute Personen. Achtung: Nicht zulässig ist es, wenn sämtliche Mitarbeiter eines Unternehmens auf die Google Analytics Daten zugreifen könnten, obwohl die Website Betreuung bzw das Marketing nicht in ihren Verantwortungsbereich fällt.