Urheber ist der Hersteller des Fotos. Dieses Recht umfasst auch, als Urheber (Hersteller) genannt zu werden. Daher müssen Sie immer darauf achten, ob auf Foto oder Begleitunterlagen eine Herstellerbezeichnung angebracht ist. Diese muss bei Verwendung unbedingt aufscheinen („Credit“), sonst kann der Hersteller klagen. Bei Fotoaufträgen sollte entweder ein Verzicht auf die Urheberbezeichnung vereinbart oder genau definiert werden, wie die Urheberbezeichnung lauten soll. Sofern Fotos (vereinbarungsgemäß) für spätere Verwendungen archiviert werden, sollte dies immer unter genauer Vorgabe der Urheberbezeichnung geschehen.