Welche Folgen kann es haben, wenn die Nutzungsrechte verletzt werden?

Es kann sehr teuer werden. Denn der Lichtbildhersteller oder der von ihm lizenzierte Rechteinhaber kann gegen jenen, der gar keine Rechteeinräumung hat oder die Rechteeinräumung überschritten hat, Ansprüche auf Unterlassung, angemessenes Entgelt, Schadenersatz, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung, stellen. Die Verfahren können oft kostspielig werden – auch deshalb, weil u. a. für die Bemessung des Schadenersatzes ein Sachverständiger beigezogen wird.