Im Falle einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte drohen kostspielige Verfahren über Unterlassungsklagen, oft auch verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügungen. Möglich sind aber auch (zusätzlich) Schadenersatzklagen oder Klagen auf Widerruf und Urteilsveröffentlichung. Spezielle Ansprüche gegen Medienunternehmen sind im Mediengesetz geregelt.