Was tut eigentlich Google, um den Nutzern eines Dienstes, den sie anbieten, zu helfen?

Es ist richtig, dass eine Reihe technischer Maßnahmen notwendig ist, um eine DSGVO – konforme Verwendung von Google Analytics sicherzustellen. Doch der hinter Google Analytics stehende Großkonzern Google bzw Alphabet hat bereits reagiert und auf die Vorgaben der DSGVO Rücksicht genommen. Es wird online auf diversen Support-Seiten auf die Thematik eingegangen und mit technischen Anleitungen wird den Unternehmen ausgeholfen.

Google Analytics bietet seit Kurzem auch die Möglichkeit an, eine IP-Adressen-Anonymisierung auf der Website einzubauen. Dabei werden die IP-Adressen um die letzten Ziffern gekürzt. Diese technischen Vorgaben sind direkt in Google Analytics vorzunehmen. Es gibt dazu bereits eine ausführliche Erklärung seitens Google Analytics, welche über die Support-Website von Google erreicht werden kann (https://support.google.com/analytics/answer/2763052). Da diese Vorgaben äußerst technisch sind, wird an der Implementierung ein IT-Dienstleister mitwirken müssen. Eine IP-Adressen-Anonymisierung sollte jedenfalls vorgenommen werden.