Was passiert, wenn ein deutscher Kunde von uns Lizenzen erwerben will? Wer muss dann die Quellensteuer abführen?

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer ist grundsätzlich verpflichtet bei Zahlungen von Lizenzgebühren an österreichische Lizenzgeber (Sie wären dann der „Nutzungsberechtigte“) einen Teil des Entgelts (Quellensteuern) einzubehalten und an die deutsche Finanzverwaltung abzuführen. Auch hier besteht die Abzugsverpflichtung unabhängig davon, ob das Nutzungsrecht auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eingeräumt wird und/oder die Lizenzgebühren regelmäßig (z.B.: jährlich, monatlich) oder im Wege einer Einmalzahlung zu leisten ist.