Was ist eigentlich die Datenschutzgrundverordnung?

Seit 24. Mai 2016 ist die Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) in Kraft. Ab 25. Mai 2018 wird sie gelten und ist daher von jedem/jeder ÖsterreicherIn einzuhalten. Diese Verordnung sieht schwerwiegende Veränderungen im Datenschutz vor. So sind bei Verstößen gegen die Datenschutzverordnung drakonische Strafen – bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bzw. 20 Millionen Euro – möglich!

Zudem müssen ab einer gewissen Unternehmensgröße bestimmte Dokumentationspflichten eingehalten und ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Das Thema ist sehr breit gefächert, daher hier nur ein paar Hinweise:
Kann die Verarbeitung der bisherigen Daten in Ihrem Unternehmen so weiter fortgeführt werden?

Braucht Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?

Wer/welcher Mitarbeiter bzw. welche Abteilung wird Dokumentationsverpflichtungen nachkommen?

Nach welchem System wird den Dokumentationsverpflichtungen entsprochen – ist das praktikabel?

Sollte das Personal noch entsprechend geschult und sensibilisiert werden?

Wo steht der Server auf denen die Daten gespeichert werden?

Was passiert mit meinen bisherigen Dienstleisterverträgen?
Hierbei sollten Sie individuell auf Ihr Unternehmen zugeschneiderte Lösungen erarbeiten, die im Mai 2018 ohne weiteren Druck oder Stress unmittelbar umgesetzt werden können.