Was genau ist mit der „Zweckbindung“ gemeint?

Die Zweckbestimmung ist das Rückgrat der DSGVO. Sie besagt, dass Daten nur für einen oder mehrere bestimmte Zwecke verarbeitet werden dürfen, beispielsweise für eine Bestellung. Andere Zwecke, wie Marketingaktivitäten, sind daher von der Verwendung ausgeschlossen. Eine weitere bzw. sekundäre Nutzung von Daten widerspricht der Zweckbindung. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Einwilligung der Personen vor, auf die sich die Daten beziehen.