Wenn die Person, die abgebildet wurde, nicht erkennbar ist, wird es sich auch um keinen personenbezogenen Datensatz handeln. Wenn Sie aber die Einwilligung zur Ablichtung und Veröffentlichung dieser Person auf Facebook, Instagram usw. haben, dann dürfen Sie das Foto auch bis zu einem allfälligen Widerruf der Einwilligung veröffentlichen.