Wem gehört eigentlich ein Foto? Wie können wir sicher gehen, dass wir hier keine Verstöße gegen das Urheberrecht machen?
Urheber ist der Hersteller des Fotos. Dieses Recht umfasst auch, als Urheber (Hersteller) genannt zu werden. Daher müssen Sie immer darauf achten, ob auf Foto oder Begleitunterlagen eine Herstellerbezeichnung angebracht ist. Diese muss bei Verwendung unbedingt aufscheinen („Credit“), sonst kann der Hersteller klagen. Bei Fotoaufträgen sollte entweder ein Verzicht auf die Urheberbezeichnung vereinbart oder genau definiert werden, wie die Urheberbezeichnung lauten soll. Sofern Fotos (vereinbarungsgemäß) für spätere Verwendungen archiviert werden, sollte dies immer unter genauer Vorgabe der Urheberbezeichnung geschehen.
Eine befreundete Agentur wurde kürzlich auf einige Tausend Euro wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt. Ist denn nicht alles, was ich im Internet finde, frei zugängig? Kann ich nicht alles einfach verwenden, wenn ich die Quelle angebe?
Leider ist es nicht so einfach – im Gegenteil! Das Urheberrecht wird besonders streng ausgelegt, und es schützt praktisch alles, was ein Mensch an Kreativem schafft, also ein „Werk“. Das ist sehr weit gefasst als Begriff: Romane, Vorträge, Filme, Musik, sogar Übersetzungen oder Kochbücher gelten als Werk und sind für den Schöpfer geschützt. In der Kommunikation gelten vor allem Grafiken, Slogans, Texte, Fotos oder Jingles als besonders sensibel. Wobei beispielsweise der Schutz von Konzepten, etwa „Storyboards“, davon abhängt, wie konkret und detailliert das Konzept z.B. bereits grafisch festgehalten wurde und wie es sich von anderen, ähnlichen Ansätzen unterscheidet. Sollten Sie also ein Werk von jemand anderem verwenden wollen, ist unbedingt dessen/deren Einverständnis einzuholen. Sogar das Recht auf Bauwerke oder das Recht auf eine Stimme bzw. deren Klang ist geschützt.