Man sieht in TV-Sendungen immer wieder Produkte. Einer unserer Kunden möchte nun ebenfalls Product Placement betreiben. Wie können wir sicher gehen, dass danach keine Probleme auftauchen? Das Thema ist ja etwas heikel.

Wenn bestimmte Produkte in Filmen oder Serien in die Handlung eingebunden sind, ist keine Kennzeichnung als Werbung erforderlich. Die Produkte dürfen aber nicht übertrieben herausgestrichen oder in irgendeiner Form angepriesen werden. Denn das wäre dann nicht mehr Product Placement, sondern Werbung, die als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt bzw. Serieninhalt getrennt sein muss.

Unser Kunde wurde von einem Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt, weil er auf seiner Website Wirkungen eines Produkts verspricht, die die Wirkungen des Konkurrenzprodukts übersteigen und dies durch Kundenmeinungen belegt wird. Drohen uns nun ebenfalls Rechtsstreitigkeiten? Wir haben die Website entwickelt.

Für die Inhalte einer Website ist der Medieninhaber verantwortlich. Das ist die Person, die für die Inhalte verantwortlich und im Impressum genannt ist. Jedoch haftet der Medieninhaber in gewisser Weise sogar auch für Beiträge in Diskussionsforen und dergleichen, deren Inhalte er gar nicht beeinflussen kann: Wenn der Medieninhaber aufgefordert wurde, bestimmte Inhalte, die etwa jemanden beleidigen, zu löschen, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Danach ist er verpflichtet, die Website laufend zu beobachten, ob weitere solche beleidigende Äußerungen veröffentlicht werden ­– sonst droht eine Unterlassungsklage Verbreitung der beleidigenden Texte.