Für eine Kampagne wollen wir personenbezogene Daten verwenden, um die Adressaten genauer ansprechen zu können. Worauf haben wir hier zu achten? Es heißt immer, das Datenschutzgesetz wäre besonders streng.
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Personenbezogene Daten sind grundsätzlich Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist – wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Jedermann hat, soweit ihn betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, das Recht auf Auskunft darüber, wer welche Daten über ihn verarbeitet, woher die Daten stammen, und wozu sie verwendet werden, insbesondere auch, an wen sie übermittelt werden. Es steht jedem auch das Recht auf Richtigstellung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten zu. Besondere Regelungen bestehen für sensible Daten (wie rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben).
Wenn Sie Daten verwenden wollen, müssen Sie Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit treffen. So müssen Sie z.B. sicherstellen, dass die Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und vor Verlust geschützt sind, die Verwendung ordnungsgemäß erfolgt und die Daten Unbefugten nicht zugänglich sind. Sie müssen also auch eine Sicherung gegen „Hackerangriffe“ einrichten. Und Sie müssen vor der Aufnahme einer Datenverarbeitung eine Meldung an das Datenverarbeitungsregister erstatten und diese Meldung immer aktuell zu halten. Diese Meldung kann online bei der Datenschutzbehörde eingebracht werden.
Eine schuldhafte Verletzung der Datenschutzvorschriften kann neben Verwaltungsstrafen auch Schadenersatzklagen nach sich ziehen! Darüber hinaus können auch Klagen nach dem UWG drohen.