Wir haben festgestellt, das jemand die Marke unseres Kunden auf seiner Website veröffentlicht hat. Wie sollen wir weiter vorgehen?

Informieren Sie umgehend Ihren Kunden. Der Markeninhaber allein hat das Recht, seine Marke als Kennzeichen zu benutzen. Wenn jemand anderer eine Marke verwendet, kann man auf Unterlassung und Schadenersatz klagen und die Löschung der Marke verlangen. Seit 2009 ist es auch möglich binnen drei Monaten ab Veröffentlichung einer Marke einen Widerspruch gegen die Eintragung einzubringen.

Wie kann man etwaigen Ansprüchen anderer Markeninhaber entgehen? Wie vermeide ich nachträgliche Probleme bei einer neuen Marke oder einem neuen Erscheinungsbild?

Der einfachste Tipp: Wählen Sie einen möglichst fantasievollen Markennamen. Hier besteht die geringste Verwechslungsgefahr. Vorsicht geboten ist auch bei der Verwendung fremder Marken in der Werbung, beispielsweise auf einer Website. Generell sollten Marken nicht ohne Zustimmung des Inhabers verwendet werden. So listete ein Anbieter von „Chip-Tuning“ Services auf seiner Website verschiedene Automarken (einschließlich Logos) auf, für die ihr Service geeignet war. Der Autohersteller Mazda klagte wegen unerlaubter Benutzung des Logos. Die Argumentation des Chip-Tuning Unternehmens, dass es nur angegeben hatte, für welche Autotypen das Service geeignet war, wurde vom OGH nicht voll anerkannt. Er entschied, dass die Benutzung des Logos für die Information der Kunden nicht notwendig war, es hätte ausgereicht, den Hersteller wörtlich zu erwähnen.