Wir wollen ein Gewinnspiel veranstalten für einen Kunden. Worauf müssen wir dabei achten?

Gewinnspiele werden gerne als Werbung für ein Angebot eingesetzt. Lauter sind sie aber nur, wenn sie als „Einstimmung“ auf ein Angebot dienen. Das heißt: werden Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher gesendet und so der Eindruck erweckt, jemand habe diesen Preis auch bereits gewonnen, hat das aussendende Unternehmen diesen Preis zu leisten. Hierzu gibt es Präzedenzfälle und Urteile.