Dürfen wir bedenkenlos von der Website unseres Kunden auf andere Websites verlinken?

Grundsätzlich ist das Setzen lediglich von Hyperlinks noch keine unzulässige eigene Verbreitung bzw Zurverfügungstellung eines Werks im Internet (OGH 20.09.2011, 4Ob105/11m). Macht man sich Inhalte anderer aber zu Eigen, muss man bei einer Verbreitung die Zustimmung des Rechteinhabers einholen. „Teilen“ von Fotos anderer kann beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung darstellen! Auch sollte vermieden werden, sogenannte „Vorschaubilder“ bei geteilten Beiträgen anzeigen zu lassen, da auch hier in die Urheberrechte Dritter eingegriffen werden könnte.