Eine befreundete Agentur wurde kürzlich auf einige Tausend Euro wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt. Ist denn nicht alles, was ich im Internet finde, frei zugängig? Kann ich nicht alles einfach verwenden, wenn ich die Quelle angebe?

Leider ist es nicht so einfach – im Gegenteil! Das Urheberrecht wird besonders streng ausgelegt, und es schützt praktisch alles, was ein Mensch an Kreativem schafft, also ein „Werk“. Das ist sehr weit gefasst als Begriff: Romane, Vorträge, Filme, Musik, sogar Übersetzungen oder Kochbücher gelten als Werk und sind für den Schöpfer geschützt. In der Kommunikation gelten vor allem Grafiken, Slogans, Texte, Fotos oder Jingles als besonders sensibel. Wobei beispielsweise der Schutz von Konzepten, etwa „Storyboards“, davon abhängt, wie konkret und detailliert das Konzept z.B. bereits grafisch festgehalten wurde und wie es sich von anderen, ähnlichen Ansätzen unterscheidet. Sollten Sie also ein Werk von jemand anderem verwenden wollen, ist unbedingt dessen/deren Einverständnis einzuholen. Sogar das Recht auf Bauwerke oder das Recht auf eine Stimme bzw. deren Klang ist geschützt.