Muss ich meinen Mitarbeitern „WhatsApp“ verbieten, wenn sich auf den Diensthandys Kontakte von Kunden befinden?

Die Verwendung von WhatsApp im Unternehmensbereich wirft gewisse Fragen auf (Datensicherheit, Datenweitergabe im Konzernverhältnis sowie ins EU-Ausland, Datenzugriff,…) und diese Fragen sollten im Unternehmen geklärt werden. Ob Sie die Verwendung verbieten oder nicht, ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens. Datenschutzrechtlich ist es nicht ausgeschlossen, WhatsApp zu verwenden. Beachtet werden sollte aber jedenfalls, dass eine Datenweitergabe ins EU-Ausland zumindest in den Datenschutz-Richtlinien des Anbieters selbst ausgewiesen wird (vgl. whatsapp.com/legal) und diese Datenweitergabe ins EU-Ausland an gewisse datenschutzrechtliche Voraussetzungen gebunden ist, die der Verantwortliche selbst zu prüfen hat (vgl. auch WKO-Infoseite zum Thema)