Müssen die verwendeten Daten wirklich umgehend gelöscht werden?

Im Zuge der Speicherbegrenzung ist es tatsächlich so, dass Daten gelöscht werden müssen, sobald der Zweck der Datenverarbeitung erfüllt wurde und es keine Speichergründe mehr gibt (z.B. mit Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht). Hier sind automatische Löschungen vorzusehen. Daten eines einmaligen Kundenmailings sind daher sofort zu löschen.