Können wir Daten, die wir von Google Analytics beziehen, weiterverarbeiten lassen?

Sie sollten in jedem Fall sicherstellten, dass der Google Analytics Account vom Unternehmen selbst gesteuert und betreut wird und nicht von Dritten. Sollte ein IT-Dienstleister den Account verwalten, so wäre dieser wohl als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. In diesem Fall müssen ein Auftragsverarbeitervertrag geschlossen und DSGVO-Pflichten auf den Auftragsverarbeiter überbunden werden.