Sie sollten in jedem Fall sicherstellten, dass der Google Analytics Account vom Unternehmen selbst gesteuert und betreut wird und nicht von Dritten. Sollte ein IT-Dienstleister den Account verwalten, so wäre dieser wohl als Auftragsverarbeiter zu qualifizieren. In diesem Fall müssen ein Auftragsverarbeitervertrag geschlossen und DSGVO-Pflichten auf den Auftragsverarbeiter überbunden werden.