Kann man sich die Abgabe rückerstatten lassen oder gibt es Fälle, wo man nicht bezahlen muss?

Ja, das ist möglich! Die mit dem Kaufpreis des Speichermediums bezahlte Vergütung ist von der Verwertungsgesellschaft zurückzuerstatten, wenn der Letztverbraucher glaubhaft macht, dass er die Speichermedien nicht für Vervielfältigungen zum eigenen oder privaten Gebrauch nutzt oder nützen lässt (§ 42 b Abs 7 UrhG).

Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt ua. nicht vor, wenn ein Werk mit Hilfe des Speichermediums der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Auch bei jedem kommerziellen Zweck, scheidet der private Gebrauch und somit die Pflicht zur Zahlung der Vergütung aus. Ebenso kann nach derzeitiger Einschätzung davon ausgegangen werden, dass die Vergütung auch rückgefordert werden kann, wenn ausschließlich selbst erstellte Daten und Dokumente zB Grafiken, Fotos oder Texte gespeichert werden.

In diesen genannten Fällen, also beispielsweise bei kommerziellem Gebrauch, Nutzung ausschließlich für selbst erstellte Daten oder bei nicht privatem Gebrauch, kann daher die Speichermedienvergütung mittels eines speziellen Formulars (siehe Anlage) von der Verwertungsgesellschaft rückgefordert werden.