Ist ein Vertrag zwischen Geschäftspartnern einer Einwilligung in die Verarbeitung von Daten gleichzusetzen?

Ja, in der täglichen Praxis ist die „Vertragserfüllung“ eine sehr gute Rechtsgrundlage für die Verarbeitung (z.B. bei einer Bestellung sind alle nötigen Schritte der Abwicklung erlaubt, auch ohne zusätzliche Einwilligung). Diese Rechtsgrundlage ist solide und benötigt wenig Administration.