Google Analytics wurde bisher von vielen Mitarbeitern in unserer Agentur verwendet. Dürfen die das auch künftig?

Nein, denn auch hier gilt: Personenbezogene Daten müssen so verarbeitet werden, dass ihre Sicherheit und Vertraulichkeit hinreichend gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Daten haben und weder die Daten noch die Geräte, mit denen diese verarbeitet werden, benutzen können. Von Unternehmen sollte daher zu allererst sichergestellt werden, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Google Analytics Daten erhalten.