Gilt die Freistellungsbescheinigung für jede Summe?

Nein, es gibt Grenzen: Dieses Verfahren kann nur für Lizenzzahlungen an österreichische Nutzungsberechtigte zur Anwendung kommen, bei denen die einzelne Lizenzzahlung den Bruttobetrag von 5.500 Euro und die während eines Kalenderjahres geleisteten gesamten Zahlungen den Bruttobetrag von 40.000 Euro nicht übersteigen.