Gibt es Informationspflichten, die wir gegenüber Usern unserer Website einzuhalten haben?

Ja, User einer Website müssen über die Verwendung von Google Analytics informiert werden. Es muss aufgelistet werden, welche Arten von Daten erfasst werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Wirtschaftskammer bietet hierzu ein unverbindliches Muster an (https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/muster-informationspflichten-website-datenschutzerklaerung.html). Google Analytics setzt Cookies ein, weshalb auch über die Verwendung und den Einsatz von Cookies auf der Website zu informieren ist. Eine Information über Cookies ist auch im genannten Muster der Datenschutzerklärung der WKO enthalten.

Diese Datenschutzerklärung sollte deutlich sichtbar auf der Website angebracht werden etwa als eigener Punkt oder im Rahmen des Impressums. An dieser Stelle sollte dem Nutzer auch die Möglichkeit des „Opt-Out“ gegeben werden. Ein entsprechender Link wird von Google Analytics zur Verfügung gestellt und sollte auf der Website implementiert werden, damit der User auch der Datenverarbeitung über Google Analytics jederzeit widersprechen kann.