Nach dem Markenschutzgesetz (MSchG) können Sie alles, was das Erscheinungsbild prägt, schützen lassen, also die grafische Darstellung von Wörtern, Namen, Bildern, Buchstaben und Zahlen. Auch Form oder Aufmachung einer Ware/eines Erscheinungsbildes kann geschützt werden:
- Als Wortmarke können Buchstaben- und Zahlenkombinationen registriert werden. Es können einzelne Worte, aber auch mehrere Wörter oder ganze Sätze eingetragen werden.
- Als Bildmarke können Bilder/Hologramme jeglicher Art eingetragen werden (z.B. Mercedes Stern).
- Als Wort-Bild-Marke gelten Kombinationen von Wort und Grafik, wie z.B. Logos (z.B. Coca-Cola oder Spar-Tanne).
- Als Formmarke lässt sich z.B. die charakteristische Form einer Flasche eintragen. Bekanntes Beispiel ist etwa das „Michelin-Männchen“.
- Als Farbmarke sind bestimmte Farben z.B. Palmers-Grün und Manz-Rot eintragungsfähig.
- Als Klangmarke sind etwa auch Jingles denkbar.
Gerüche und Düfte oder Geschmäcke können allerdings nicht als Marke geschützt werden.