Braucht man wirklich einen Datenschutzbeauftragten?

Auch dort, wo von der DSGVO kein Datenschutzbeauftragter zwingend vorgeschrieben ist, wird die Bestellung eines solchen sinnvoll sein. Die Einhaltung der umfangreichen Verpflichtungen der DSGVO für Verantwortliche erfordert auch ein ausgefeiltes Dokumentationssystem, beispielsweise zum Nachweis der Zustimmungserklärungen.