An wen kann ich mich wenden, wenn ich beispielsweise Ton- oder Bildaufnahmen in einer Kampagne verwenden will?

Um Urheber für so genannte „freie Werknutzungen“ zu entschädigen, gibt es Verwertungsgesellschaften. Diesen Gesellschaften kommt Monopolstellung in ihrem Bereich zu. Sie dienen der kollektiven Wahrnehmung von Rechten der Urheber. In Österreich gibt es zum Beispiel folgende Verwertungsgesellschaften: VDFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden), VAM (Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien), AKM (Verwertungsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger), Austro Mechana (Verwertungsgesellschaft für mechanisch musikalische Urheberrechte), BILDRECHT (Verwertungsgesellschaft für Bildende Künste, Fotografie und Choreograpfie).