Wir wollen für eine Social Media Kampagne Zitate von unterschiedlichen Testimonials einholen, vielleicht auch aus anderen Social Media Kanälen zitieren oder Leute über andere Leute sprechen lassen. Dürfen wir das?

Solche Anliegen berühren die Persönlichkeitsrechte des Menschen. Diese sind absolute Rechte – ungerechtfertigte Eingriffe in den Persönlichkeitsschutz können mit Unterlassungsklage unterbunden werden. Beispiele für Persönlichkeitsrechte sind u.a. das Recht am gesprochenen Wort (Schutz vor heimlichen Tonbandaufnahmen privater Gespräche), das Namensrecht (schützt vor rechtswidrigem Gebrauch des eigenen Namens), aber auch der Schutz der Geheimnissphäre (Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person – z.B .die gesundheitliche Situation, das Sexualleben und das Familienleben). Diese Bereiche sind vor medialer Preisgabe geschützt. Eingriffe in den höchstpersönlichen Lebensbereich können im Rahmen einer Interessenabwägung nur unter ganz besonderen Umständen erlaubt sein (dazu etwa OGH 24.06.2010, 6Ob71/10z). Nach der Rechtsprechung fallen unter den Geheimnisschutz auch das Abhören von Telefongesprächen oder das heimliche Fotografieren im Privatbereich.