Für welche Länder gilt der Markenschutz?

Für diejenigen, für die Sie den Schutz beantragt haben. Sie können die Marke entweder nur für Österreich registrieren lassen, oder als Gemeinschaftsmarke, wenn die Marke in allen Mitgliedstaaten der EU geschützt werden soll oder als internationale Marke. Dafür müssen Sie zuerst eine österreichische oder EU- „Basismarke“ anmelden. Dann können Sie die Staaten, in denen die Marke geschützt werden soll, in der internationalen Markenanmeldung benennen. Die internationale Marke hat den Vorteil, dass nicht gleich die ganze Marke in Gefahr ist, falls der Inhaber einer älteren Marke in irgendeinem Land Ansprüche geltend macht. Die Marke verliert dann nur den Schutz in diesem Land.

Wie umfassend ist eigentlich der Markenschutz? Gilt ein Markenschutz automatisch über alle möglichen Produktgruppen?

Nein! Die Marke ist nur für jene Waren und Dienstleistungen geschützt, für die sie eingetragen ist! Es muss bei der Anmeldung eine Auswahl aus derzeit insgesamt 45 Klassen getroffen werden, wobei für jede Eintragung in eine weitere Klasse zusätzliche Gebühren anfallen. Markenanmelder sollten sich vorab daher genau über mögliche Verwendungsgebiete ihrer Marke im Klaren sein. Achtung: Wenn eine bestimmte Marke nur für bestimmte Klassen eingetragen wurde, kann ein anderer diese Marke für sonstige Waren und Dienstleistungen verwenden (ausgenommen: „bekannte“ Marken, die umfassenden Schutz genießen). Melden Sie eine Marke daher in möglichst allen denkbaren Klassen an, um die Verwendung durch andere möglichst zu unterbinden.