Wir wollen eine E-Mail Kampagne lancieren. Kann ich dazu beliebige Adressen verwenden bzw. einfach Kontaktdaten aus Adressdateien verwenden?

Nein! Die Zusendung so genannter elektronischer Post (E-Mail, SMS, MMS) zu Zwecken der (Direkt)-Werbung ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig!

Ausnahmen: Der Absender hat die Kontaktinformation im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung erhalten und diese Nachricht erfolgte zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen. Der Empfänger muss auf jeden Fall klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die Liste der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), abgelehnt. Personen die keine Spam-E-Mails erhalten möchten, können sich in diese Liste der RTR eintragen. Weiters muss der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben, weitere Werbung kostenfrei abzulehnen. Das heißt auch, dass der Absender der Werbe-SMS eine „authentische Adresse“ angeben muss, an die man die Aufforderung zur Einstellung der Nachrichten richten kann. Wurde eine Telefonnummer angegeben, hat der Absender dafür Sorge zu tragen, dass eine an diese Nummer gerichtete SMS auch ankommt und weiterbearbeitet wird. Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für Werbung via Fax oder Telefonat!