Wir wollen unsere Kunden auf Facebook präsentieren. Worauf müssen wir hierbei achten?

Unternehmen, die auf Facebook oder anderen Social Media-Kanälen einen Auftritt erstellen möchten, schließen im Prinzip einen Vertrag mit der jeweiligen Social Media Plattformen ab. Darin werden Social Media Plattformen häufig umfangreiche Rechte an den dort veröffentlichten Inhalten (Fotos, Beiträge, Daten etc.) eingeräumt. Unternehmen müssen aufpassen, dass sie dadurch nicht in Rechte Dritter eingreifen. Werden Inhalte etwa auf Facebook veröffentlicht, so ist dies nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Werden Fotos „gepostet“, ist die Einwilligung des Urhebers und allenfalls auch des auf dem Foto Abgebildeten einzuholen, andernfalls drohen sogenannte „Abmahnungen“ oder gar Unterlassungsklagen.

Beim Veröffentlichen von Fotos auf Social Media Plattformen sollten Sie daher immer überprüfen, ob Sie die Zustimmung des Rechteinhabers besitzt. Empfehlenswert ist die Verwendung von Werken mit sogenannter „Creative-Common“-Lizenz. Hier wird vom Urheber meist eine kostenlose Nutzung erlaubt. Zu prüfen ist jedenfalls, ob auch eine gewerbliche Nutzung kostenlos möglich ist. Weiters muss penibel darauf geachtet werden, dass die vom Urheber vorgegebenen Bedingung (z.B. Anbringung einer Urheberrechtsbezeichnung) eingehalten werden.