Direktmarketing - Recht Werbungwien

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit dem Datenschutz aus?

Hat der Betroffene/der Konsument der Verwendung seiner Daten zugestimmt, liegt keine Verletzung seiner Interessen vor. Die Zustimmung muss „ohne Zwang“ abgegeben worden sein und überdies „in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall“. Allerdings kann man eine solche Erlaubnis jederzeit widerrufen. Und nur wenn der Betroffene weiß, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden sollen, kann er eine gültige Zustimmung abgeben. Seine Daten dürfen jedenfalls nicht einfach an ein konzernmäßig verbundenes Unternehmen weitergegeben werden, ohne seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Wir wollen ein Gewinnspiel veranstalten für einen Kunden. Worauf müssen wir dabei achten?

Gewinnspiele werden gerne als Werbung für ein Angebot eingesetzt. Lauter sind sie aber nur, wenn sie als „Einstimmung“ auf ein Angebot dienen. Das heißt: werden Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher gesendet und so der Eindruck erweckt, jemand habe diesen Preis auch bereits gewonnen, hat das aussendende Unternehmen diesen Preis zu leisten. Hierzu gibt es Präzedenzfälle und Urteile.

Wir wollen eine E-Mail Kampagne lancieren. Kann ich dazu beliebige Adressen verwenden bzw. einfach Kontaktdaten aus Adressdateien verwenden?

Nein! Die Zusendung so genannter elektronischer Post (E-Mail, SMS, MMS) zu Zwecken der (Direkt)-Werbung ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig!

Ausnahmen: Der Absender hat die Kontaktinformation im Zusammenhang mit einem Verkauf oder einer Dienstleistung erhalten und diese Nachricht erfolgte zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen. Der Empfänger muss auf jeden Fall klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die Liste der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), abgelehnt. Personen die keine Spam-E-Mails erhalten möchten, können sich in diese Liste der RTR eintragen. Weiters muss der Empfänger jederzeit die Möglichkeit haben, weitere Werbung kostenfrei abzulehnen. Das heißt auch, dass der Absender der Werbe-SMS eine „authentische Adresse“ angeben muss, an die man die Aufforderung zur Einstellung der Nachrichten richten kann. Wurde eine Telefonnummer angegeben, hat der Absender dafür Sorge zu tragen, dass eine an diese Nummer gerichtete SMS auch ankommt und weiterbearbeitet wird. Die gleichen Voraussetzungen gelten auch für Werbung via Fax oder Telefonat!

Ich will eine Direktmarketing-Kampagne machen und habe gehört, man muss dabei eine Robinson-Liste beachten. Was soll das sein?

Sie kennen die „Keine Werbung“-Aufkleber und ähnliches. In der „Robinson-Liste“ sind jene Konsumenten erfasst, die den Wunsch nach Werbefreiheit geäußert haben und daher keine Kontaktaufnahme in Bezug auf Werbung wünschen. Die Liste wird vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation geführt, ist monatsaktuell und steht jedem Direktmarketingunternehmen zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung dieser Liste können Verwaltungsstrafen drohen.